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	<title>Pro-Fishing.de Blog &#187; fischereischein</title>
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	<description>Ihre News aus dem Angelbereich</description>
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		<title>Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt</title>
		<link>http://blog.pro-fishing.de/2008/04/03/86/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 11:44:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[angelschein]]></category>
		<category><![CDATA[angelverein]]></category>
		<category><![CDATA[fischereischein]]></category>
		<category><![CDATA[gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[wilderei]]></category>

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		<description><![CDATA[Angelvereine haben es nicht leicht. Zu den Kormoranen, welche mittlerweile stark geschützt werden, gesellen sich noch weitere unangenehme Zeitgenossen: Die Wilderer. Statistiken gibt es kaum, höchsten auf Landesebene. So hat das Land Thüringen im Jahr 2006 bekannt gegeben, im Bereich der Jagd- und Fischwilderei 7 Verurteilungen durchgeführt zu haben (Davon sechs Deutsche, ein Ausländer), die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angelvereine haben es nicht leicht. Zu den Kormoranen, welche mittlerweile stark geschützt werden, gesellen sich noch weitere unangenehme Zeitgenossen: Die Wilderer. Statistiken gibt es kaum, höchsten auf Landesebene. So hat das Land Thüringen im Jahr 2006 bekannt gegeben, im Bereich der Jagd- und Fischwilderei 7 Verurteilungen durchgeführt zu haben (Davon sechs Deutsche, ein Ausländer), die Stadt Heilbronn stellte im selben Jahr einen Fischwilderer. Die Dunkelziffer allerdings liegt weitaus höher. Wie die <a href="http://www.hna.de/frankenbergstart/00_20080402183751_Fischwilderei_nimmt_zu.html" title="Fischwilderei nimmt zu">HNAonline</a> berichtete, haben z.B. die Angel- und Naturschutzfreunde Rennertehausen erhebliche Einbußen durch Fischwilderei. Von 2.000 eingesetzten Fischen konnten die Angler gerade mal 400 wieder erangeln.</p>
<p><span id="more-86"></span></p>
<p>Fischwilderei ist nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrecht dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>Die Fischwilderei trifft nur auf Fische in Gewässern zu, die herrenlos sind. Bei Privatgewässern und Teichen handelt es sich bei dem unerlaubten Fang von Fischen nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl nach § 242 StGB. Die Tathandlung ist nicht allein gegen Fische gerichtet. Fische im Sinne des Fischereirechts sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln. Wer unter der Fischwilderei gefangene Fische ankauft und weiterveräußert, macht sich der Hehlerei nach § 259 StGB strafbar.</p>
<p>Für die Tatbestandsverwirklichung der Fischwilderei ist auch die Überschreitung von Fangquoten ausreichend, soweit diese gesetzlich geregelt sind.</p>
<p>Ein Strafantrag ist gemäß § 294 StGB erforderlich. Ferner können Angeln und andere Fischereigeräte nach § 295 StGB eingezogen werden.</p>
<p>Das Ausüben des Angelns nach Gesetz und Recht in Deutschland erfordert folgende Papiere:</p>
<ol>
<li>den staatlichen Fischereischein, der nach einer bestandenen Prüfung durch die zuständige untere Fischereibehörde oder Verwaltungsbehörde ausgestellt wird</li>
<li>den Erlaubnisschein zum Fischfang für das zu beangelnde Gewässer, der von dem Besitzer des Fischereirechtes bzw. Fischereinutzungsberechtigten des Gewässers als Tageskarte oder bis zum Zeitraum eines Kalenderjahres käuflich erworben werden kann</li>
</ol>
<p>Die Vorlage und Registrierung der staatlichen Fischereischein-Nummer ist beim Erwerb des Erlaubnisscheines zum Fischfang Vorschrift. Das Einhalten dieser gesetzlichen Vorschriften wird durch die Fischereiaufseher am Gewässer kontrolliert.</p>
<p>Jeder Bürger hat das Recht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage einer abgeschlossen Qualifizierung und bestandenen Fischerprüfung  den staatlichen Fischereischein zu erwerben. Er kann dann mit Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang als freier Angler oder in einem Angelverein organisiert dem Fischwaidwerk ordnungsgemäß nachgehen, denn <em>Schwarzangeln lohnt sich nicht</em>.</p>
<p><em><strong>Gesetzliche Grundlage:</strong></em></p>
<p><strong>§ 242 StGB: Diebstahl</strong></p>
<ol>
<li>Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</li>
<li>Der Versuch ist strafbar</li>
</ol>
<p><strong>§ 259 StGB</strong></p>
<ol>
<li>Wer eine Sache, die ein anderer 	gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen 	gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich 	oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um 	sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis 	zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</li>
<li>Die §§ 247 und 248a 	gelten sinngemäß.</li>
<li>Der Versuch ist strafbar.</li>
</ol>
<p><strong>§ 293 StGB: Fischwilderei</strong></p>
<p>Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts</p>
<ol>
<li>fischt oder</li>
<li>eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,</li>
</ol>
<p>wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p><strong>§ 294 StGB: Strafantrag</strong></p>
<p>In den Fällen des § 292 Abs. 1 <em>(Anmerkung: Jagdwilderei)</em> und des § 293 wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, wenn sie von einem Angehörigen oder an einem Ort begangen worden ist, wo der Täter die Jagd oder die Fischerei in beschränktem Umfang ausüben durfte.</p>
<p><strong>§ 295 StGB: Einziehung</strong></p>
<p>Jagd- und Fischereigeräte, Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.</p>
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		<title>Brandenburg angelt ohne Prüfung</title>
		<link>http://blog.pro-fishing.de/2008/01/13/brandenburg-angelt-ohne-prufung/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 Jan 2008 11:24:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[angelprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[angelschein]]></category>
		<category><![CDATA[brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[fischereischein]]></category>
		<category><![CDATA[friedfisch]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) Brandenburg teilte mit, dass den angehenden Petrijüngern  Brandenburgs die Möglichkeit geboten werden soll, ohne Prüfung und Fischereischein dem Friedfischangeln in Form eines Schnupperkurses  nachzugehen.

Die Einführung erfolgte bereits in Sommer 2006 und wurde von tausenden Neuanglern in dr Mark genutzt. Allerdings sind auch in diesem Falle ein paar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) Brandenburg teilte mit, dass den angehenden Petrijüngern  Brandenburgs die Möglichkeit geboten werden soll, ohne Prüfung und Fischereischein dem Friedfischangeln in Form eines Schnupperkurses  nachzugehen.</p>
<p><span id="more-59"></span></p>
<p>Die Einführung erfolgte bereits in Sommer 2006 und wurde von tausenden Neuanglern in dr Mark genutzt. Allerdings sind auch in diesem Falle ein paar Grundkenntnisse im Umwelt und Tierschutz notwendig, so dass das LVLF eine entsprechende Broschüre herausgab, mit der diese Kenntnisse erworben werden sollen.</p>
<p>Im praktischen DIN A5 Format bietet das 40-seitige Heft &#8220;Friedfischen ohne Fischereischein&#8221; in kurzer und prägnanter Form einen Schnellkurs in Sachen Fischerei- und Naturschutz. Praktisch ist dabei nicht nur das Format &#8211; aufgrund der Größe paßt es in jede Tasche und kann somit immer mitgeführt werden -, sondern auch die vielen weiteren nützlichen Informationen wie z.B. die Fischvielfalt mit Beschreibung und vielen farbigen Abbildungen.</p>
<p>Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei Verkäufern von Angelkarten erhältlich bzw. kann über die Publikationsliste des LVLF online bestellt werden.</p>
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		<title>Fischereiverein Minden gibt wieder die &#8220;Lizenz zum Angeln&#8221; aus</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Jan 2008 11:33:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[angelschein]]></category>
		<category><![CDATA[fischereischein]]></category>
		<category><![CDATA[minden]]></category>
		<category><![CDATA[mittellandkanal]]></category>

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		<description><![CDATA[ Die Mitglieder des Fischereivereines Minden können sich an folgenden Tagen die Jahresfischereischeine (gültig für alle Gewässer des Vereins) im Vereinsheim Am Alten Westhafen 16 abholen:
Samstag, 12. Januar 2008 (14:00 &#8211; 17:00 Uhr)
Sonntag, 13. Januar 2008 (10:00 &#8211; 12:00 Uhr)

Der Jahres-Fischereischein gilt für folgende Gewässer:

Mittellandkanal

Schleuse Vorhafen
Schachtschleuse (Zubringer zum Pumpwerk)
Osthafen
Westhafen
Schleusen Vorhafen (Unterschleuse), Industriehafen


Vereinssee
Teich Päpinghausen
Teich Stremming
Lüssengewässer
Reese See
Vogt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Die Mitglieder des Fischereivereines Minden können sich an folgenden Tagen die Jahresfischereischeine (gültig für alle Gewässer des Vereins) im Vereinsheim Am Alten Westhafen 16 abholen:</p>
<p>Samstag, 12. Januar 2008 (14:00 &#8211; 17:00 Uhr)<br />
Sonntag, 13. Januar 2008 (10:00 &#8211; 12:00 Uhr)</p>
<p><span id="more-57"></span></p>
<p>Der Jahres-Fischereischein gilt für folgende Gewässer:</p>
<ul>
<li>Mittellandkanal
<ul>
<li>Schleuse Vorhafen</li>
<li>Schachtschleuse (Zubringer zum Pumpwerk)</li>
<li>Osthafen</li>
<li>Westhafen</li>
<li>Schleusen Vorhafen (Unterschleuse), Industriehafen</li>
</ul>
</li>
<li>Vereinssee</li>
<li>Teich Päpinghausen</li>
<li>Teich Stremming</li>
<li>Lüssengewässer</li>
<li>Reese See</li>
<li>Vogt Teich (Neesen)</li>
<li>die Weser</li>
<li>Teich Mania (an der B 482 bei Wietersheim)</li>
<li>die Bastau</li>
<li>Kanal in Petershagen</li>
<li>Kanal in Schlüsselburg</li>
<li>Teich in Ilvese</li>
</ul>
<p>Außerdem können die Angler Jahresscheine vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe für den Offlummer See (Neunkirchen bei Rheine) Bierder See (LFV/Kändler) Holtwiker See (Rosendahl-Holtwick bei Cosfeld) die Lippe an verschiedenen durch den Erlaubnisschein ausgewiesenen Strecken, die Kanäle Dortmund &#8211; Ems &#8211; Herne und Dattel Hamm erwerben.</p>
<p>Wer die Zusendung per Post beantragt hat, bekommt die Scheine in den nächsten Tagen zugestellt. Neuaufnahmen können per Antragsstellung am Wochenende ebenfalls bearbeitet werden, dafür steht ein gesonderter Tisch zur Verfügung. Ganz besonders wird dabei darauf geachtet, dass die Angelscheine an Bewerber gehen, die auch im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sind.</p>
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		<title>In Sachsen darf weiter geangelt werden</title>
		<link>http://blog.pro-fishing.de/2008/01/08/in-sachsen-darf-weiter-geangelt-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Jan 2008 11:42:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[angelschein]]></category>
		<category><![CDATA[fischereischein]]></category>
		<category><![CDATA[sachsen]]></category>

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		<description><![CDATA[Trotz des fehlenden Fischereischeines, viele Angler in Sachsen haben diesen für das Jahr 2008 noch nicht erhalten, darf laut Angaben des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums mit den gültigen Angelscheinen von 2007 bis zum 31. März 208 weiter geangelt werden.
Von den rund 60.000 Anglern in Sachsen mussten rund 20.000 ihre Scheine zum Jahresende von der Fischereibehörde in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz des fehlenden Fischereischeines, viele Angler in Sachsen haben diesen für das Jahr 2008 noch nicht erhalten, darf laut Angaben des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums mit den gültigen Angelscheinen von 2007 bis zum 31. März 208 weiter geangelt werden.</p>
<p>Von den rund 60.000 Anglern in Sachsen mussten rund 20.000 ihre Scheine zum Jahresende von der Fischereibehörde in Königswartha (inklusive der Außenstellen in Köllitsch und Chemnitz) verlängern lassen. Ein Jahresfischereischein kostet nach wie vor elf Euro und der für fünf Jahre 39 Euro.</p>
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