In Ostfriesland kann schon mit 8 Jahren geangelt werden

Der Bezirksfischereiverband für Ostfriesland (BVO) hat die Altersgrenze für den jungen Angler von 10 Jahren auf 8 Jahre herabgesetzt. Dies gilt für alle Gewässer des BVO. Allerdings muß nach wie vor eine Aufsichtsperson anwesend sein. Ziel ist es, den Kindern den verantwortungsvollen Umfang mit der Natur nahezubringen.

Eines der weiteren Ziele ist es, das Schwarzangeln bei Kindern und Jugendlichen weiter einzudämmen, denn nach dem niedersächsischen Fischereigesetz ist Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren grundsätzlich das Angeln verboten, denn da Fische zu den Wirbeltieren gehören, dürfen sie auch nur von jemandem getötet werden, der das fachgerecht durchführen kann.
Aber wie jedes Gesetz hat auch dieses ein kleines Hintertürchen: Wer sich auf den Angelschein vorbereitet, darf auch schon in jüngeren Jahren auf Fischfang gehen, auch wenn die Fischereiprüfung noch immer erst mit 14 Jahren abgelegt werden kann.
Der BVO stellt Jüngeren Begleitscheine aus. Voraussetzungen zum Erhalt dieses Erlaubnisscheines sind:

  • Mitgliedschaft im Verband
  • Begleitung durch ein erwachsenes Vereinsmitglied als Aufsicht

Des weiteren dürfen die Kinder nur zwei Ruten verwenden und ausschliesslich auf Friedfisch gehen.

Tags: , , , ,

Einen Kommentar schreiben


Webdesign OW-DESIGN.net